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Rechtliches

Hinweise zur Entsorgung von Batterien

Hinweise zur Entsorgung von Batterien

Unentgeltliche Rückgabe von Altbatterien

Batterien und Akkus dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.

Verbraucher können Altbatterien bei den dafür vorgesehenen Sammelstellen bzw. Rücknahmestellen unentgeltlich abgeben.

Die gesetzliche Regelung verpflichtet Händler, entsprechende Rückgabemöglichkeiten sicherzustellen; die Informationen sind auch beim Onlineverkauf bereitzustellen.

Sicherheit

Beschädigte Lithium-Batterien oder Powerbanks dürfen nicht weiterverwendet, geladen, geöffnet oder in den Hausmüll gegeben werden.

Bei Beschädigung, starker Erwärmung, Rauchentwicklung, Aufblähen oder sonstigen ungewöhnlichen Erscheinungen ist die Verwendung sofort einzustellen.


Elektroaltgeräte

Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.

Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne weist auf die getrennte Sammlung hin.

Altgeräte sind einer geeigneten Sammel- oder Rücknahmestelle zuzuführen.